Bei Importen und Exporten muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben immer an erster Stelle stehen. Für die Wirtschaftsbeteiligten ist aber auch die Optimierung von Abgaben und Abwicklungskosten eine entscheidende Einflussgröße für die erfolgreiche Teilnahme am globalisierten Warenverkehr. Die Spezialisten von SCF unterstützen Sie bei der optimalen Prozessgestaltung zur Erreichung beider Ziele. Wir überprüfen bestehende Prozesse, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Optimierungen und setzen diese anschließend gemeinsam um. Hierbei werden sowohl operative als auch strategische und organisatorische Themen betrachtet.

Unterstützung können Sie in folgenden Themenbereichen erhalten:

  • Health-Check Zoll und Außenhandel
    Wir schauen uns Ihre operativen und strategischen Prozesse sowie Ihre Organisationsstrukturen zusammen mit den jeweils Verantwortlichen bei Ihnen vor Ort an, bewerten diese in Bezug auf gesetzliche Konformität und Kostengesichtspunkte und teilen Ihnen mit, wo Handlungsbedarf besteht. Wir zeigen verschiedene Möglichkeiten der Optimierung auf und erarbeiten mit Ihnen die für Ihr Unternehmen bestmögliche Lösung. Wir begleiten Sie auf Wunsch, bis zur endgültigen Umsetzung der Anpassungen. Das Spektrum der Anpassungen kann hier von organisatorischen Änderungen über die Einführung neuer Software-Module bis zur Findung eines optimalen externen Partners reichen.

  • Help-Desk Zoll
    Im komplexen Umfeld der grenzüberschreitenden Warenverkehre können auch beim Einsatz erfahrener Mitarbeiter im operativen Bereich immer wieder Fragestellungen auftreten, die eine Unterstützung durch erfahrene Spezialisten sinnvoll macht. Hier seien als Beispiel die strittige Einreihung eines neuen Produktes oder die Findung der richtigen ATLAS Codes beim Export genannt. Immer dann, wenn solche Situationen im operativen Umfeld auftauchen, stehen Ihnen unsere Spezialisten mit Rat und Tat zur Seite und sorgen für eine schnelle und gesetzeskonforme Lösung.

  • Tarifierung
    Zur Ermittlung der korrekten Importzollsätze, der notwendigen exportkontrollrechtlichen Behandlung oder auch der Ermittlung von Präferenzberechtigungen ist die richtige Tarifierung die wichtigste Voraussetzung. Für die richtige Ermittlung ist sowohl ein tiefes Produktwissen als auch ein Wissen um die rechtlichen Grundsätze der Tarifierung unerlässlich. Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung in Tarifierungsfragen und werden in Zusammenarbeit mit Ihren Produktspezialisten die zutreffenden Zolltarifnummern ermitteln. Die Pflege/Anpassung (bei jährlichen Änderungen) der Tarifdaten in Ihrem ERP System ist ebenfalls möglich.

  • Bewilligungs- und Behördenmanagement
    In vielen Bereichen des Zoll und Außenhandels kann der Wirtschaftsbeteiligte Vereinfachungen und sonstige Privilegien nutzen, wenn er eine entsprechende Bewilligung der zuständigen Behörde (Hauptzollamt, Zollamt, IHK, etc.) vorweisen kann. Wir stellen den Kontakt zur jeweiligen Behörde her und beantragen in Ihrem Namen die entsprechenden Bewilligungen, wie z.B.:

    • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEOC / AEOS)
    • Vereinfachte Zollanmeldung (ehemals Zugelassener Ausführer)
    • Zugelassener Einführer (ZE)
    • Ermächtigter Ausführer (EA)
    • Veredelungsverkehre (AV / PV)

Bei entsprechender Beauftragung übernehmen wir auch das notwendige Monitoring der Bewilligungen.

Die Betreuung von Zollprüfungen in Ihrem Unternehmen kann bei entsprechender Vereinbarung ebenfalls durch uns übernommen werden.

Bei allen Tätigkeiten ist jederzeit eine enge Verzahnung mit Ihrem Zollverantwortlichen gewährleistet.

  • Warenursprung und Präferenzen
    Um sich Vorteile im internationalen Wettbewerb zu verschaffen, bzw. nicht benachteiligt zu werden, ist es notwendig, alle legalen Mittel der Zollsenkung in Anspruch zu nehmen. Eines dieser Mittel ist die Nutzung diverser Freihandelsabkommen, die die EU mit diversen Staaten der Erde (z.B. Japan, Südkorea, Mexiko, Kanada, Schweiz, etc.) geschlossen hat. Bei Nutzung dieser Abkommen kann es zu Zolleinsparungen von bis zu 10 % und mehr kommen.

    Auch bei den operativen Aufgaben, wie z.B. der Anforderung und Prüfung von Lieferantenerklärungen, Durchführung der Präferenzkalkulation unterstützen wir Sie.

    Die Erstellung einer Arbeits- und Organisationsanweisung, die Voraussetzung für die Beantragung präferenzrechtlicher Vereinfachungen ist, erstellen wir gerne mit Ihnen zusammen.
  • Importverfahren und Importabwicklung
    Wenn Sie Waren außerhalb der EU beschaffen, müssen diese zur Einfuhr abgefertigt werden. Je nach Konstellation können durch den Einsatz verschiedener Zollverfahren, wie z.B. Veredelungsverkehre oder Zolllager Abgaben eingespart werden. Ob und unter welchen Umständen dies bei Ihnen möglich ist, prüfen unsere Importspezialisten gerne mit Ihnen zusammen. Auch bei der Abfertigung zum „Freien Verkehr“ sind diverse Dinge zu beachten: die Ermittlung des richtigen Zollwertes, die Nutzung von Präferenzen und die Prüfung auf Einfuhrfähigkeit sind hier nur einige der zu nennenden Arbeiten.

    Auch wenn Sie die Importverzollung durch einen Dienstleister erledigen lassen, können Sie sich nicht einfach zurücklehnen. Ihr Unternehmen ist der Zollbehörde gegenüber für die Einhaltung aller Formalitäten verantwortlich, was dazu führt, dass Sie Ihren Dienstleister kontinuierlich überwachen müssen. Einen entsprechenden Prozess sowie ein Monitoring der entstehenden Kosten installieren wir mit Ihnen. Auch die Findung alternativer Dienstleister gehört zu unserem Portfolio.

  • Exportpapierschreibung und Exportkontrolle (Trade Compliance)
    Werden die vier Hauptthemen der Exportkontrolle
    • Genehmigungspflichtige Produkte
    • Embargoländer
    • Verbotene Verwendung
    • Sanktionierte Partner

konsequent und durchgängig bearbeitet? Werden Ausfuhrbegleitdokumente (ABD) vollständig und mit den richtigen Codes erstellt? Diese und alle weiteren Fragen, die beim weltweiten Export von Waren eine Rolle spielen werden von unseren Spezialisten erörtert und es wird die für Ihr Unternehmen bestmögliche Organisation zur sicheren Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei optimierten Kosten erarbeitet. Auch der Einsatz bestehender EDV-Tools verschiedener Anbieter wird Bestandteil der Optimierung sein. Eine weitere Aufgabe kann die Unterstützung bei der Erstellung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Exportkontrollhandbuches sein.

  • INTRASTAT-Meldungen
    Wenn Ihr Unternehmen innergemeinschaftliche Erwerbe oder Versendungen tätigt, deren Gesamtvolumen oberhalb der jeweiligen jährlichen Meldeschwelle liegt, so müssen dies Lieferungen monatlich ans Statistische Bundesamt gemeldet werden. Diese Aufgabe ist möglichst effizient, aber trotzdem gesetzeskonform zu erledigen. Wir betrachten mit Ihnen gemeinsam den bestehen Prozess und passen diesen ggf. an.

  • Ausfuhr- und Verbringungsnachweise
    Um bei Umsatzsteuerprüfungen des Finanzamtes nicht in Beweisnöte zu geraten, ist es bei grenzüberschreitenden Warensendungen mit einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer notwendig, lückenlose, rechtlich einwandfreie Nachweise über das Verbringen bzw. die Ausfuhr ins umsatzsteuerliche Ausland vorzuhalten. Die Etablierung entsprechender Prozesse, mit denen Richtigkeit und Vollständigkeit dokumentiert werden können ist dabei sicherzustellen. Wir unterstützen bei der Prozessdefinition und auch bei der operativen Durchführung.